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AGB

Version 1.0 | Juni 2020 

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 

 

1. Anwendungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG (nachstehend „Wärmepumpen Schweiz“ genannt) an deren Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer bzw. Besteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) ausdrücklich diese Bedingungen. Für sämtliche Leistungen aus dem Bereich Kundenservice verweisen wir ergänzend auf die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Garantie / Service". Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. 

 

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen 

Die Lieferungen und Leistungen von Wärmepumpen Schweiz sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. 

 

3. Technische Unterlagen 

Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen technischen Angaben sind solange nicht verbindlich, als sie nicht Bestandteil einer Auftragsbestätigung sind. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. 

 

4. Preise und Verrechnungen 

Alle aufgeführten Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Die in den Preislisten aufgeführten Preise können grundsätzlich jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, wobei Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG bemüht ist, Preisaufschläge wenn immer möglich drei Monate im Voraus anzukünden. 

Die in den Offerten aufgeführten Preise sind bis 2 Monate (max. 60 Tage) nach Offertendatum verbindlich. Die Preisbindung von Aufträgen beträgt 6 Monate ab Auftragsbestätigung. Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Aufträge werden zu den bei Ausführung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. 

Bei Arbeits- und Serviceleistungen werden die zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen Preise verrechnet. 

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Verrechnung. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an von Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG gelieferten Sachen. 

 

5. Lieferbedingungen 

Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben. Er kann jedoch nicht garantiert werden. Geltendmachung von Schadenersatz wegen Verzögerungen oder Verspätung der Lieferung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Bei Bestellungen auf Abruf kann die Lagerverfügbarkeit nicht garantiert werden. Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG ist jedoch bestrebt, fehlende Artikel so rasch wie möglich zu beschaffen. Spezialartikel, welche nicht lagergeführt sind, werden erst bei definitivem Auftragsabruf bestellt. Eine Annullation nach Bestellungserteilung sowie eine Rücknahme dieser Artikel sind nicht möglich. Verschiebt sich mit Zustimmung von Wärmepumpen Schweiz das Abrufdatum nachträglich (nach Bestellungserteilung) so behält sich Wärmepumpen Schweiz vor, diese Artikel ungeachtet dessen in Rechnung zu stellen. 

Holt der Kunde die Ware im Werk selbst ab, ist der durch Wärmepumpen Schweiz bestätigte Abholtermin für beide Parteien verbindlich. Nicht abgeholte Ware kann drei Arbeitstage nach bestätigtem Abholtermin freigegeben und für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Für diese nicht abgeholte Ware ist ein neuer Abholtermin zu vereinbaren. 

 

6. Versand- und Transportbedingungen 

Wärmepumpen Schweiz ist in der Wahl des Transportmittels frei. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind die Transportkosten im Produktpreis enthalten. 

Der Transport erfolgt franko Baustelle Talstation, Bordsteinkante und ohne Montage. 

Wenn die Baustelle für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Kunde den neuen Ablieferungsort (mindestens 24h vor vereinbartem Lieferzeitpunkt) rechtzeitig zu bestimmen und zu melden.

Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Kunden beim zuständigen Spediteur schriftlich mitgeteilt werden. Entdeckte Transportschäden können auch direkt auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens vermerkt werden. Zusätzlich ist Wärmepumpen Schweiz unverzüglich schriftlich über den Schaden zu informieren. 

 

7. Übergang von Nutzen und Gefahr 

Nutzen und Gefahr gehen bei einer Selbstabholung mit Abgang der Lieferung ab Rampe von Wärmepumpen Schweiz Werk auf den Kunden über. 

Erfolgt der Transport durch Personal oder Beauftragte von Wärmepumpen Schweiz, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Aufsetzen der Ware auf den Boden am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über. 

 

8. Prüfung und Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung und Inbetriebnahme der Anlage 

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren sofort nach Empfang auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Lieferschein sowie auf von aussen erkennbare Mängel zu prüfen und allfällige Abweichungen und Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen vom Empfang an gerechnet Wärmepumpen Schweiz schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die Lieferung als vertragsgemäss und vollständig erfüllt. 

Die Inbetriebnahme der Produkte hat ausschliesslich durch Wärmepumpen Schweiz oder einen durch Wärmepumpen Schweiz schriftlich autorisierten Servicebetrieb zu erfolgen. Der Kunde hat nach erfolgter Installation des Produkts Wärmepumpen Schweiz die Bereitschaft zur Inbetriebnahme anzuzeigen. Die Inbetriebnahme selbst beschränkt sich auf die von Wärmepumpen Schweiz gelieferten Produkte, keinesfalls jedoch auf die komplette Heizungsanlage oder auf Anlagenkomponenten, die nicht von Wärmepumpen Schweiz geliefert und installiert wurden. Bei der Installation jeglicher Anlagekomponenten ist die dem Kunden abgegebene Dokumentation «Bedienung und Installation» zwingend einzuhalten. Jede Haftung für Installation und Inbetriebnahme von fremden Anlagenkomponenten ist ausgeschlossen. 

Die von Wärmepumpen Schweiz gelieferten Produkte gelten bei störungsfreier Inbetriebnahme als mangelfrei abgenommen. 

 

9. Garantie 

Jede Haftung von Wärmepumpen Schweiz egal aus welchem Grund ist vorbehaltlich dieser Ziff. 9 und nachstehender Ziff. 10 – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Die Garantiedauer für Privatkunden beträgt 24 Monate ab Annahme der Lieferung für sämtliche gelieferten Produkte und Materialien. Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiedauer 12 Monate. Insbesondere werden defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos repariert oder Ersatzteile frei zur Verfügung gestellt. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere jegliche Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Für innerhalb der Garantiezeit ersetzte Artikel beträgt die Garantiedauer bei Privatkunden 24 Monate und bei gewerblicher Nutzung 12 Monate. 

 

10. Ausschluss der Garantie 

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind sämtliche nicht durch Wärmepumpen Schweiz gelieferten Produkte. Ebenso ausgeschlossen sind: 

  • Schäden/Störungen, welche auf eine übermässige bzw. über den normalen Gebrauch hinausgehende Nutzung zurückzuführen sind 

  • Schäden/Störungen infolge unsachgemässer Bedienung, Montage oder mangelhafter Wartung (z.B. ungenügende Serviceintervalle oder nicht fachkundige Wartung) 

  • Schäden/Störungen aufgrund Fremd- oder Dritteinwirkung 

  • Schäden/Störungen infolge Verschmutzung, Verkalkung oder Einwirkung von Aussen 

  • Schäden/Störungen infolge höherer Gewalt(z.B.Naturkatastrophen) 

  • Schäden/Störungen infolge Verwendung fremder Ersatzteile 

  • Folgeschäden von provisorischen Inbetriebnahmen 

  • Zuschläge für Arbeitseinsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit 

  • Totalschäden der Anlagen nach dem Ende des 2.Betriebsjahres. Dies gilt ebenfalls trotz eines eventuell bestehenden Servicevertrags. 

    Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe nicht durch Wärmepumpen Schweiz oder einer durch Wärmepumpen Schweiz autorisierten Serviceorganisationen durchgeführt werden. 

11. Rücknahme von Waren 

Sämtliche gelieferten Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Der Rücksendung ist eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung beizulegen sowie zu vermerken, mit welchem Mitarbeiter die Vereinbarung getroffen wurde. Die Kosten der Rücksendung gehen bei korrekter Lieferung vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Retournierte, von Wärmepumpen Schweiz korrekt gelieferte Waren müssen originalverpackt sein und dem aktuellen Verkaufsprogramm entsprechen. Der gutgeschriebene Betrag entspricht 80 % des damals fakturierten Warenwertes. Die entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. 

Von Wärmepumpen Schweiz falsch gelieferte Waren oder Garantieumtausche werden kostenlos zurückgenommen bzw. ausgetauscht. Die Rückschaffung der Waren ist vorgängig mit Wärmepumpen Schweiz schriftlich abzusprechen. 

 

12. Produktehaftpflicht 

Soweit Wärmepumpen Schweiz Herstellerin im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes ist, haftet sie für aus fehlerhaften Produkten resultierenden Schaden gemäss Produktehaftpflichtgesetz. 

 

13. Zahlungsbedingungen 

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. 

Wärmepumpen Schweiz behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen, falls hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen Zweifel bestehen. 

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsverhältnissen vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Sitz von Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG als Gerichtsstand. Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Die Anwendung der Vorschriften der Konventionen der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine individuelle Vereinbarung aus dieser Geschäftsbeziehung aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken. 

AGB betreffend Garantie / Service 

Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kundenservice" gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Kundenservices der Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG (nachstehend „WPSJ-Kundenservice“ genannt) gegenüber deren Kunden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Bedingungen. 

Die Leistungen des WPSJ-Kundenservice im Fall von Wartungs- und Reparatureinsätzen und in der Erfüllung der Kundenservice-Verträge sind nachfolgend sowie in den einzelnen Kundenservice-Verträgen abschliessend definiert. 

Generell verstehen sich alle in schriftlichen Unterlagen oder im Internet aufgeführten Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Ausnahme bilden die Preise für Serviceprodukte. Diese verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise werden bei Änderungen nach Möglichkeit möglichst früh mitgeteilt.

Die in Offerten aufgeführten Preise sind bis 2 Monate nach Offertendatum verbindlich. Bei Arbeits- und Serviceleistungen werden die zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen Preise verrechnet. 

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Verrechnung. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an von WPSJ-Kundenservice gelieferten Sachen. 

Datum und Zeitpunkt des Eintreffens des Servicetechnikers werden vorgängig mit dem Kunden vereinbart und nach bester Voraussicht so genau wie möglich eingehalten. Die Termine können jedoch nicht garantiert werden.

Jede Haftung von Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG, egal aus welchem Grund, ist vorbehaltlich dieser Ziff. 5 und nachstehender Ziff. 6 – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Die Garantie auf im Rahmen von Serviceleistungen erbrachter Arbeit und geliefertem Material beträgt ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung 24 Monate ab Beendigung der Arbeit. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche bei Folgeschäden und Überbrückungsmassnahmen, sind - soweit gesetzlich zulässig - weg- bedungen. 

Der Service Premium Vertrag kann nur bis zum 10. Betriebsjahr der Anlage abgeschlossen werden. 

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind sämtliche nicht durch Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG gelieferten Produkte. Ebenso ausgeschlossen sind: 

  • Schäden/Störungen, welche auf eine übermässige bzw. über den normalen Gebrauch hinausgehende Nutzung zurückzuführen sind. 

  • Schäden/Störungen, welche durch eine Nutzung entstanden sind, für die die Anlage und deren Teile nicht konzipiert und gebaut wurden. 

  • Schäden/Störungen infolge unsachgemässer Bedienung. 

  • Schäden/Störungen, welche auf mangelhafte Wartung oder mangelhaften Unterhalt durch den Kunden zurückzuführen sind. 

  • Schäden/Störungen infolge Verschmutzung, Verkalkung, bauseitigen Installationsfehlern oder Einwirkung von aussen. 

  • Schäden/Störungen infolge Verwendung fremder Ersatzteile. 

  • Schäden infolge höherer Gewalt (z.B.Naturkatastrophen). 

  • Zuschläge für Arbeitseinsätze ausserhalb der normalen Arbeitszeit. 

  • Totalschaden der Anlage nach dem Ende des 2.Betriebsjahres. Dies gilt trotz einem eventuell bestehenden Servicevertrag. 

    Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn Eingriffe nicht durch den WPSJ-Kundenservice oder einen durch Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG schriftlich autorisierte Serviceorganisation durchgeführt werden. 

    Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Der WPSJ-Kundenservice führt keine Wartungs- und Reparaturarbeiten aus, falls Rechnungen offen sind, welche älter als 60 Tage sind. Allfällig bereits vereinbarte Termine sind hinfällig und werden erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Rechnungen neu vereinbart. 

  • Der WPSJ-Kundenservice behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen, falls hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen Zweifel bestehen. 

    Alle schriftlich abgeschlossenen Verträge des WPSJ-Kundenservice sind grundsätzlich Verträge auf Zeit und enden ohne Kündigung zum festgelegten Zeitpunkt. Allfällige Ausnahmen sind in den betroffenen Verträgen explizit aufgeführt. 

    Eine vorzeitige Kündigung ist in den folgenden Fällen durch beide Vertragsparteien möglich: 

  • Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung seitens des WPSJ-Kundenservice.

  • Wiederholte Nichterfüllung des Vertrages nach erfolgloser schriftlicher Ansetzung einer Frist von mindestens 20 Tagen.

  • Dauerhafte Ausserbetriebsetzung der im Vertrag erwähnten Anlage.

  • Von WPSJ-Kundenservice nicht autorisierte Änderungen oder Eingriffe an den Anlagekomponenten, die Gegenstand des Vertrages sind.

  • Nicht sachgemässe oder fehlende Pflege und Unterhalt der Anlage und ihrer Bestandteile durch den Besitzer.

  • Verwendung nicht von WPSJ-Kundenservice gelieferter, fremder Ersatzteile.

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten, welche nicht durch den WPSJ-Kundenservice oder ihm autorisierten Servicepartnern ausgeführt wurden.

  • Nichtbefolgung gesetzlicher Vorschriften durch den Anlagenbesitzer. 

    Bei einer vorzeitigen Kündigung entsteht kein Anspruch des Kunden auf eine anteilmässige Rückvergütung bereits bezahlter Kundenserviceleistungen und Kundenserviceverträgen durch Wärmepumpen Schweiz. 

    Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsverhältnissen vereinbaren die Parteien ausschliesslich den Sitz von Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG als Gerichtsstand. Wärmepumpen Schweiz by JOKRA AG ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung der Vorschriften der Konventionen der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen

  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine individuelle Vereinbarung aus dieser Geschäftsbeziehung aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder individuellen Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kom- mende Ersatzbestimmung, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt im Fall von Lücken. 

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